Informationen über die drei wichtigsten Ausführungsplätze 2021

(gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

Neusäß, im März 2023

Eine Neuerung der MiFID II ist die Pflicht des Instituts, auf der Webseite einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen es Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, und Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen (§ 82 Abs. 9 WpHG). Da das Institut andere Wertpapierfirmen auswählt, um die Kundengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) anzugeben und in Bezug auf diese Firmen Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung sind der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zu entnehmen. Laut ESMA sollten die Berichte mindestens für 2 Jahre auf der Webseite bereitgestellt werden. 

Kategorie des Finanzinstruments Aktien/Renten/Investmentfonds
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde Nein
Die zwei depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie  Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge 
DAB BNP PARIBAS 71,73 %
53,15 %
V-Bank AG 28,27 % 46,85 %

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12.) des Instituts

 

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2022 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

A) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Odörfer & Brandner Vermögensmanagement KG leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Odörfer & Brandner Vermögensmanagement KG auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den folgenden Kriterien.

Im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung kommt die Odörfer & Brandner Vermögensmanagement KG ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.

Auswahl der ausführenden Einrichtungen
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt.
Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
  • Qualität des elektronischen Datenaustauschs im Rahmen einer Schnittstelle sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen uns und der ausführenden Einrichtung im Interesse des Kunden gewährleisten

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

B) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.

C) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

D) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Individuellen Vermögensverwaltung gab es keine Änderungen bei den ausgewählten Banken.

E) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Privatkunden und Professionelle Kunden werden in der Individuellen Vermögensverwaltung gleich behandelt.

F) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Für Privatkunden liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.

G) Erläuterung der Nutzung von etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die Odörfer & Brandner Vermögensmanagement KG setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

1. Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
2. Halbjährliche Kontrolle einer repräsentativen Auswahl von Weisungen je Bank hinsichtlich Ausführungskurs und Schnelligkeit
3. Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Bank
4. Jährliche Prüfung der Kosten auf Marktkonformität

H) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.